Die Facharztbezeichnung Plastische und Ästhetische sowie Rekonstruktive Chirurgie umfasst eine Ausbildung nach dem Studium der Medizin von mindestens 6 Jahren.
Der sogenannte Schönheitschirurg ist keine Facharztbezeichnung. Jeder approbierte Arzt, ob Gynäkologe, Chirurg, Allgemeinmediziner etc. darf sich so nennen, ohne eine Ausbildung absolviert zu haben.
Während der Ausbildung hat man nicht nur die Operationen erlernt, sondern auch das Beherrschen der Komplikationen, die auftreten können.
Weiterhin ist es wichtig, die richtige Indikation und Diagnose zu stellen, und die geeignete Behandlung, Therapie bzw. Operation einzuleiten.